Luxus Reisen nach Indien als einzigartiges, bleibendes und persönliches Erlebnis -

Kunden Kommentar
Liebes Team von IndienReisen.Com,
wir wollten uns unbedingt noch einmal für diesen klasse Indienurlaub
bedanken!....mehr
-Peter Klein
Andere Informationen
Reisebedingungen / GeschäftsbedingungenAn dieser Stelle möchten wir Sie über die Allgemeinen Reisebedingungen informieren, die Grundlage des Reisevertrages zwischen Ihnen - dem Reiseteilnehmer - und IndienReisen.Com Inh. Herr Vikas Kumar Agarwal - dem Reiseveranstalter - bilden. Besondere Hinweise und Abweichungen im Angebot oder in den jeweiligen Reiseausschreibungen haben Vorrang.
1. Reiseanmeldung und Bestätigung Die Reiseanmeldung muß schriftlich auf unserem Anmeldeformular erfolgen. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie dem Reiseveranstalter den Abschluß des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Kann Ihre Anmeldung angenommen werden, erhalten Sie von uns direkt eine schriftliche Reisebestätigung. Der Reisevertrag kommt ausschließlich durch die schriftliche Bestätigung von uns zustande.
2. Zahlungen Spätestens 10 Tage nach Erhalt unserer Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 20% des Reisepreises durch Überweisung anzuzahlen. Die Restzahlung ist, soweit im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist, 45 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen, die weniger als 45 Tage vor Reisebeginn vorgenommen werden, ist der gesamte Reisepreis fällig. Die Beträge für An- und Restzahlung ergeben sich aus der Reisebestätigung bzw. aus den betreffenden Rechnungen.
3. Reiseprogramm und Leistungen Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Reise, dem Reiseverlauf sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluß jederzeit eine Änderung der Angaben zu erklären, über die wir Sie vor der Buchung Ihrer Reise selbstverständlich informieren werden.
4. Leistungs- und Preisänderungen Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluß und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluß noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluß für uns nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung uns gegenüber geltend machen. Die in diesem Absatz genannten wechselseitigen Rechte und Pflichten gelten auch im Falle einer zulässigen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung.
5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten, Umbuchung, Ersatzperson Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert. Wir erheben folgende, pauschalierte Rücktrittsgebühren pro Person bei einem Rücktritt
bis 90 Tage vor Reisebeginn 05% des Reisepreises,
bis 60 Tage vor Reisebeginn 15% des Reisepreises,
bis 30 Tage vor Reisebeginn 25% des Reisepreises,
bis 22 Tage vor Reisebeginn 30% des Reisepreises,
bis 15 Tage vor Reisebeginn 40% des Reisepreises,
bis zu einem Tag vor Reisebeginn 65% des Reisepreises,
ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 80% des Reisepreises.
Sie haben das Recht nachzuweisen, daß uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale. Umbuchung ist grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag und nachfolgender Neuanmeldung möglich. Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir können jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. Wir empfehlen Ihnen dringend, Ihre Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungswünsche in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweisgründen schriftlich zu erklären.
Bei Stornierung einer durch Bankanweisung vergüteten Bestellung wird das Geld innerhalb von 10 Tagen auf das Klientenkonto zurück überwiesen
6. Nicht in Anspruch genommene Leistung Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, es sei denn, daß es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Wir sind berechtigt, in der Regel 20% des zu erstattenden Betrages als Ausgleich für zusätzliche Mühen und Kosten einzubehalten. Der Nachweis niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
7.1. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reiseteilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Masse vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
7.2. Bis 21 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, ein weitergehender Anspruch von Ihnen besteht nicht.
7.3. Bis 4 Wochen vor Reisebeginn: Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil die uns im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würden, können wir bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, soweit wir die Gründe für die Unwirtschaftlichkeit nicht zu vertreten haben.
8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände Wird die Reise infolge bei Vertragsschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfaßt, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
9. Haftung des Reiseveranstalters
9.1 Eigene Leistungen
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
- die gewissenhafte Reisevorbereitung;
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit;
- die Richtigkeit der Beschreibung aller in der Reiseausschreibung angegebenen Reiseleistungen, sofern wir nicht eine Änderung der Angaben gemäß Ziffer 4 dieser Bedingungen erklärt haben.
Wir haften jedoch nicht für Angaben in Hotel-, Orts- oder Schiffsprospekten Dritter.
9.2 Erfüllungsgehilfen Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
9.3 Fremdleistungen Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die wir Ihnen auf Wunsch zugänglich machen. Wir haften auch nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die ebenfalls in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
9.4 Haftungsausschluss bei Abenteuer- & Expeditionsreisen Da bei Expeditionsreisen (z. B. im Himalaya, aber auch im Baumhaus), Reit- und Tauchtouren besondere Risiken bei der Durchführung und Gewährleistung auftreten, wird die Haftung für diese Risiken von IndienReisen.Com ausgeschlossen. Natürlich stehen wir für die ordnungsgemäße Auswahl unserer Partner gerade, aber der Ablauf einer solchen Reise hängt im Wesentlichen von den Teilnehmern selbst und anderen nicht zu beeinflussenden Faktoren (z. B. Witterung) ab. Wir bitten um Beachtung dieses Haftungsausschlusses.
10. Beschränkung der Haftung
10.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reiseteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist, oder soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
10.2 Deliktische Haftungsbeschränkung Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis EUR 4.100 übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungssummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Wir empfehlen Ihnen deshalb den Abschluß einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.
10.3 Gesetzliche Haftungsbeschränkung Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Soweit wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger sind, haften wir nach den für diese geltenden Bestimmungen. Kommt uns bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschiffahrtsgesetzes.
11. Mitwirkungspflicht, Ausschluß von Ansprüchen, Verjährung Sie sind verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bzw. der örtlichen Partneragentur, die in den Reiseunterlagen bezeichnet ist, oder direkt bei uns, soweit nicht erhebliche Schwierigkeiten die Mängelanzeige uns gegenüber unmöglich machen, zur Kenntnis zu geben. Ein Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises besteht nicht, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen. Reiseleiter sind nicht berechtigt, Anspräche anzuerkennen. Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schänden zu vermeiden oder gering zu halten. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, soweit Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Ihre Ansprüche verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen uns und Ihnen Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers gegen den Reiseveranstalter an andere Reiseteilnehmer sowie an Dritte, auch Ehegatten und Verwandte, ist ausgeschlossen. Die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche eines Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen ist gleichfalls unzulässig.
12. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen und Gesundheitsbestimmungen Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, daß wir die Verzögerung zu vertreten haben. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch unsere schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation bedingt sin
d.Bei Einreise direkt aus Europa nach Indien sind derzeitig keine Impfungen vorgeschrieben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß Sie sich rechtzeitig über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen, auch bezüglich des Thrombose-Risikos bei Langstreckenflügen, informieren sollten. Ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
13. Kundenbezogene Daten Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz gegen mißbräuchliche Verwendung geschützt.
14. Schlußbestimmungen Sämtliche Angaben in unserer Reiseausschreibung entsprechen dem Stand wie in der jeweiligen Reiseausschreibung angegeben. Änderungen der Leistungen und Preise gegenüber den Angaben in unserer Reiseausschreibung sind bis zur Reisebestätigung möglich. Dies gilt auch für Änderungen aufgrund von Druckfehlern und Irrtümern. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so behalten alle übrigen Bedingungen dennoch ihre Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages wird nicht beeinträchtigt.
Stand: October 2010
Reiseveranstalter:
IndienReisen.Com Inh. Mr. Vikas Kumar Agarwal
B-130, Parsvanath Panchvati. Taj Nagari Phase-2, Agra, India
eMail: info@indienreisen.com
Homepage: http://www.IndienReisen.Com
Telefon: +91-99274-65808